Lieferungs- und Montagebedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Bedingungen bilden einen Vertragsbestandteil Ihres Auftrages und werden durch Sie als Besteller bei Auftragserteilung anerkannt und bestätigt. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung oder Ausführung rechtsverbindlich. Auftragsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt den Gesamtvertrag nicht, vielmehr bleiben die übrigen Bedingungen selbständig bestehen. Die Unwirksamkeit eines der Vertragsteile entbindet den Auftraggeber nicht vom Gesamtvertrag. Die Rechte aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.
2. Beratung, Angebot und Aufmass
Sämtliche Angebote sind freibleibend und wurden unter folgenden technischen Voraussetzungen und normalen Arbeitsbedingungen kalkuliert.
Einwandfreie Baustellenzufahrt, zugängliche Montagestelle, garantiert störungsfreie Montage, Einhaltung der DIN 18202, Angabe des Mtr.-Risses, Mörtel- und Stromlieferung kostenlos bauseits.
Das Aufmass oder die Angebotserstellung und Beratung ist bei Auftragserteilung kostenlos.
Sollte ein Auftrag nicht zustande kommen, werden die Beratungskosten und Anfahrtskosten berechnet.
Derzeit pauschal € 40,00 zuzügl. Mehrwertsteuer pro Beratung.
3. Montage
Die Montage wird nach den Bestimmungen der VOB ausgeführt, jedoch ohne Abdichtung mit Teerstick oder ähnlichem, wenn dies nicht ausdrücklich im LV gewünscht wird. Um eine reibungslose Montage zu gewährleisten, ist der vorgesehene Montagetermin spätestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn schriftlich mit uns zu vereinbaren. Montagetermine gelten nicht als Festtermine, Ersatzansprüche können aus einer Überschreitung der gewünschten Montagefristen nicht hergeleitet und geltend gemacht werden. Verzögert sich die Montage durch Umstände auf der Baustelle, die nicht durch uns zu vertreten sind, so hat der Auftraggeber alle Mehrkosten für Wartezeiten usw. zu tragen. Dies gilt auch, wenn die Montage ohne unser Verschulden nicht durchgeführt werden kann. Hierdurch entstehende Kosten werden zu jeweiligen Tagessätzen in Rechnung gestellt. Teilmontagen sind gestattet.
4. Preise
Die Preise werden jeweils bei Auftragserteilung vereinbart, wobei vorausgesetzt wird, dass die Anfrage mit dem tatsächlichen Materialaufwand übereinstimmt. In den Preisen sind alle Arbeiten enthalten, die den normalen Arbeitsbedingungen der VOB und den jeweils gültigen DIN-Normen entsprechen. Spezielle Befestigungen, die bei der Auftragsannahme nicht ersichtlich waren, werden gesondert berechnet.
5. Zahlungsbedingungen und Lieferzeit
Bei Auftragserteilung sind 50% als Anzahlung fällig.
Nach beendeter Montage ist der Restbetrag sofort und ohne Abzug in bar zahlbar.
Wechselabschnitte können nicht angenommen werden.
Die Lieferzeit gilt ab Eingang der Anzahlung und richtet sich nach Angabe des Herstellers.
6. Beanstandungen
Berechtigte Mängel sind nach den geltenden Bestimmungen der VOB durch den Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit Detailangaben anzuzeigen. Soweit berechtigte Reklamationen durch uns oder das Lieferwerk zu vertreten sind, sind nur wir nach freier Wahl der Nachbesserung oder zum Austausch berechtigt, ohne Schadenersatzansprüche anzuerkennen.
Wir übernehmen auf unsere Lieferung und Montage die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.
Beginn ab Einbau unbeschadet der Abnahme.
7. Rechnungsstellung
Rechnungen werden nur an den Auftraggeber gestellt. Dritte werden nicht berücksichtigt.
8. Recht auf Rücktritt
Voraussetzung für die Durchführung des Auftrages ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Auftraggebers.
Ereignisse höherer Gewalt, die uns in der Durchführung des Auftrages behindern, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Zum Rücktritt vom Vertrag bedarf es von unserer Seite aus keiner Fristsetzung. Irgendwelche Ersatzansprüche aus erfolgtem Rücktritt sind gegen uns nicht gegeben. Bei Auftragsstornierung, falls dies Werkseitig noch möglich ist, fällt eine Stornogebühr von 20% des Bruttopreises als Bearbeitungsgebühr an.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung, Montage und der Einbau der Bauelemente erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollen Bezahlung.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für Rechte und Pflichten aus dem Liefer- und Montageauftrag ist das Amtsgericht München.
|